Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Bremische Volksbank Weser-Wümme eG und die Menschen darin.

Vorstand

„Ein Traum ist unerlässlich, wenn man die Zukunft gestalten will.“

Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt.
Mit Ihrer ganzen Persönlichkeit.

„Gemeinsam mehr erreichen“ ist der Grundsatz der Genossenschaft und unser Kompass für eine Bank mit Zukunft, die jederzeit die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder zum Ziel hat. Und es ist unser Verständnis für Verbindlichkeit, Vertrauen und Zuverlässigkeit – und dafür, sich jederzeit für eine sichere, transparente und leistungsstarke Bank einzusetzen, die auf dem genossenschaftlichen Geschäftsmodell basiert.

Dabei orientieren wir uns bei unseren Bankdienstleistungen stets an Qualität und Wirtschaftlichkeit, ohne die Menschlichkeit aus den Augen zu verlieren.

Unseren Mitgliedern und Kunden begegnen wir auf Augenhöhe und bauen auf ein partnerschaftliches Verhalten im Sinne des genossenschaftlichen Prinzips auf. Erst dadurch entsteht diese Symbiose zwischen uns, unseren Mitgliedern und Kunden, die sich in unserer Mission FÜREINANDER KRÄFTE ENTFALTEN widerspiegelt.

Mitglieder des Vorstandes

Matthias Dittrich, Detlev Herrmann, Ulf Brothuhn (Vorstandsvorsitzender) und Stefan Hunsche

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Mitglieder des Aufsichtsrates

  • Rainer Bohl, geschäftsführender Gesellschafter; Achim
  • Matthias Dolle, geschäftsführender Gesellschafter; Bremen
  • Christoph Harms, Vorstandsvorsitzender; Bremen
  • Rieke Hesse, Geschäftsführerin; Sottrum
  • Marion Huhs, geschäftsführender Gesellschafter; Ottersberg
  • Lüder Kathmann, geschäftsführender Gesellschafter; Bremen
  • Rüdiger Klein, Steuerberater und Kanzlei-Mitinhaber; Oyten (Vorsitzender)
  • Cord Meyer, selbstständiger Landwirt; Horstedt-Stapel
  • Thomas Miesner, Geschäftsführer; Scheeßel
  • George C. Muhle, geschäftsführender Gesellschafter; Bremen
  • Klaus H. Rechten, Geschäftsführender Gesellschafter; Rotenburg
  • Frank Rodiek, geschäftsführender Gesellschafter; Bremen (stv. Vorsitzender)
  • Inke Rogge, Gesellschafterin; Bremen
  • Jens Spieler, geschäftsführender Gesellschafter; Ottersberg

Vertreterversammlung

Unsere Vertreterversammlung findet am Mittwoch, dem 05. Juni 2024 um 18.00 Uhr im Europahafenkopf in der Bremer Überseestadt, Hansator 20, 28217 Bremen, statt. Die Vertreterversammlung findet vor den gewählten Vertretern sowie geladenen Gästen statt. Die Vertreter/Gäste erhalten eine gesonderte Einladung.

Tagesordnung

1)     Eröffnung und Begrüßung
2)     Bericht des Vorstandes und Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2023
3)     a) Bericht des Aufsichtsrates
        b) Bericht des Aufsichtsrates über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023
4)     Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2023 und die Verwendung des
        Bilanzgewinnes
5)     Entlastungen:
        a) des Vorstandes
        b) des Aufsichtsrates
6)     Wahlen zum Aufsichtsrat
7)     Verschiedenes

Mit freundlichen Grüßen

Ulf Brothuhn                    Detlev Herrmann

Vorstand der

Bremische Volksbank eG
Domsheide 14, 28195 Bremen

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.