Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Bremische Volksbank eG und die Menschen darin.
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
„Ein Traum ist unerlässlich, wenn man die Zukunft gestalten will.“
Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt.
Mit Ihrer ganzen Persönlichkeit.
Wir haben eine Vision: Wir möchten unsere Kunden zu Fans machen. Das schaffen wir dadurch, dass wir anders denken und handeln als andere Banken. Als Ihr persönlicher Finanzmanager begleiten wir Sie aktiv bei Ihren Bankgeschäften. Mit einer nicht nachlassenden Leidenschaft und vollem Engagement.
Wir sehen Sie als Partner und verstehen, was Sie antreibt. Und als guter Partner geben wir nicht nur unser Bestes, sondern sprechen mit Ihnen offen und ehrlich auf Augenhöhe. Wir setzen Impulse, sichern eine exzellente Servicequalität und gehen manchmal auch unkonventionelle Wege. Weil wir verstanden haben, die enge Zusammenarbeit mit unseren Kunden wertzuschätzen und ihre Vorstellungen und Träume nachzuvollziehen.
Wir sind die Wegfreimacher. Die Bank, die Wünsche wahrmacht und das Erreichen Ihrer Ziele ermöglicht. Mit Offenheit, Leistung und Sicherheit. Denn schließlich stehen Sie für uns – mit Ihrer ganzen Persönlichkeit – im Mittelpunkt. Diesen Anspruch leben wir jeden Tag aufs Neue.
Mitglieder des Vorstandes

Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Mitglieder des Aufsichtsrates
- Rainer Bohl, geschäftsführender Gesellschafter; Achim
- Matthias Dolle, geschäftsführender Gesellschafter; Bremen
- Christoph Harms, Vorstandsvorsitzender; Bremen
- Lüder Kathmann, geschäftsführender Gesellschafter; Bremen
- George C. Muhle, geschäftsführender Gesellschafter; Bremen (stv. Vorsitzender)
- Klaus H. Rechten, Geschäftsführender Gesellschafter; Rotenburg
- Frank Rodiek, geschäftsführender Gesellschafter; Bremen (Vorsitzender)
- Inke Rogge, Gesellschafterin; Bremen
Mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ (nachfolgend COVMaßG) hat der Gesetzgeber uns die Möglichkeit gegeben, abweichend zu § 43 Abs. 7 Satz 1 des Genossenschaftsgesetzes Beschlüsse, die im Jahr 2020 stattfinden, auch dann schriftlich oder elektronisch zu fassen, wenn dies in der Satzung nicht ausdrücklich zugelassen ist.
Aufsichtsrat und Vorstand haben gemeinsam auf Grundlage des COVMaßG einstimmig die Entscheidung getroffen, die notwendigen und von den Vertretern zu treffenden Entscheidungen im Rahmen eines schriftlichen Abstimmungsverfahrens herbeizuführen.
Tagesordnung
1. Genehmigung der fehlerhaften Dividendenauszahlung für das Geschäftsjahr 2018
2. Schriftlicher Bericht des Vorstandes und Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2019
3. Schriftlicher Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit
4. Schriftlicher Bericht des Aufsichtsrates über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung und Erklärung des Aufsichtsrates hierzu
5. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
6. Entlastung
a) des Vorstandes
b) des Aufsichtsrates
7. Wahlen zum Aufsichtsrat
8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
9. Beschlussfassung über die Änderung der Wahlordnung
Mit freundlichen Grüßen
Ulf Brothuhn Detlev Herrmann
Vorstand der
Bremische Volksbank eG
Domsheide 14, 28195 Bremen
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.