- Frei wählbarer Anlagebetrag ab 10.000,00€
- Individuelle Laufzeit
- Garantierter Zinssatz ab 2,15%
FestGeld Online
Mit dem FestGeld Online sicher anlegen
Legen Sie Ihr Vermögen als FestGeld Online an. Beim FestGeld Online Ihrer Bremische Volksbank Weser-Wümme eG bestimmen Sie selbst über Anlagehöhe und -dauer. Wir garantieren Ihnen einen festen Zinssatz. Genau das Richtige, wenn Sie eine sichere und attraktive Anlagevariante ohne Kursrisiko suchen. Und das alles ganz einfach online von zuhause aus.
Das FestGeld Online im Überblick
Feste Zinsen mit FestGeld Online
Legen Sie Ihr Erspartes als FestGeld Online an. Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage1 und wählen eine Laufzeit, die zu Ihren Bedürfnissen passt. Für diese Zeitspanne ist dann Ihr Geld fest angelegt – dafür profitieren Sie von attraktiven Zinsen ohne jedes Risiko. Nach Laufzeitende verlängert sich das FestGeld Online automatisch um die Ursprungslaufzeit zu dem dann aktuellen Zinssatz. Falls Sie das Kapital dann final benötigen, informieren Sie uns und gemeinsam erfassen wir das nächste Auszahlungsdatum ihres Festgeldes.
Berechnen Sie Ihre Zinsen
Produktdaten
Konditionen (ab 01.07.2024)
Laufzeit | Verzinsung |
---|---|
90 Tage | 2,15% p.a. |
180 Tage | 2,40% p.a. |
Mindestanlagebetrag: 10.000,00€
Nach Laufzeitende verlängert sich das FestGeld Online automatisch um die Ursprungslaufzeit zu dem dann aktuellen Zinssatz.
Das Geld ist bei Ihrer Bremische Volksbank Weser-Wümme eG durch die sogenannte Einlagensicherung geschützt.
Häufige Fragen zum FestGeld
Wenn Sie sich für die Anlage als Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie entscheiden sich dafür für einen attraktiven Zinssatz und für eine sehr sichere Anlage.
Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welche Zeitspanne. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Nur so kann Ihnen Ihre Bremische Volksbank Weser-Wümme eG die attraktiven Zinsen anbieten. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.
Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes berechnet. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als Festgeld an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bremische Volksbank Weser-Wümme eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Bremische Volksbank Weser-Wümme eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
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- Bitte beachten Sie den Mindestanlagebetrag.