- Bargeldlos bezahlen
- Geld abheben im In- und Ausland
- Guthabenverzinsung bis 2.000€
Das Girokonto für junge Kunden
VR-JungesKonto - Für Ihren Start in die Zukunft
Das VR-JungesKonto bietet Ihnen alles, was Sie für den Start in die Zukunft brauchen: OnlineBanking, Geld abheben im In- und Ausland und bargeldloses Bezahlen mit der girocard (Debitkarte). So können Sie sich auf das konzentrieren, was im Leben wirklich Spaß macht.
Vorteile
Startplattform in die Eigenständigkeit
Sie verdienen Ihr eigenes Geld als Auszubildender oder jobben als Studierende? Dann brauchen Sie ein Girokonto, das zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt. Unterhalt von den Eltern, BAföG, Semesterbeitrag: Mit Ihrem VR-JungesKonto haben Sie das alles im Griff. Nach Ihrer Ausbildung können Sie zwischen weiteren attraktiven Kontomodellen auswählen.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Das Konto mit kostenloser Kontoführung für Schüler, Studierende und Azubis (bis max. zum. 27. Geburtstag).
- Sie zahlen mit Ihrer girocard (Debitkarte) bargeldlos.
- Sie haben bequemen Zugang zum OnlineBanking und können u.a. Überweisungen tätigen und Daueraufträge einrichten.
- Sie behalten durch Kontoauszüge immer den Überblick.
- Sie laden das PrePaid-Guthaben Ihres Handys am Geldautomaten auf.
- Sie heben bei vielen Volksbanken Raiffeisenbanken an ingesamt rund 14.700 Geldautomaten kostenlos Geld ab.
- Auch im europäischen Ausland heben Sie am Automaten Geld ab und bezahlen mit der girocard (Debitkarte).
- Sie erhalten eine Guthabenverzinsung bis 2.000,00 €.
Von 12 Jahre bis zum 23. Geburtstag ist die Kontoführung kostenlos, bei entsprechendem Nachweis (Studien-, Ausbildungs- oder Schulbescheinigung) ab dem Monat der Nachweisvorlage bis max. zum 27. Geburtstag.
Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites
Kunden, die Ihren Dispositionskredit über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch genommen haben, werden hierauf künftig hingewiesen. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Der neue Hinweis soll unsere Kunden auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam machen und sie für die damit verbundenen Kosten sensibilisieren. Der neue Hinweis wird künftig zeitgleich mit dem aktuellen Rechnungsabschluss übermittelt, der - wie bisher schon - unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Bremische Volksbank Weser-Wümme eG für Dispositionskredite.
Für einige Kunden dürfte dieser Hinweis ein guter Anlass sein, um das Beratungsangebot der Bremische Volksbank Weser-Wümme eG in Anspruch zu nehmen.
Die neuen gesetzlichen Beratungspflichten
Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihren Dispositionskredit
- ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben.
- durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.
Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn
- die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben.
- der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.
In dem Beratungsgespräch werden - entsprechende Bonität vorausgesetzt - kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.
Details
Unser Konto für Schüler, Studierende und Azubis
Sobald Sie Ihr 23. Lebensjahr vollendet haben und danach auch keine Ausbildung oder ein Studium (längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich) nachweisen können, erfolgt ein automatischer Wechsel Ihres VR-JungesKonto in unser Kontomodell VR-MOIN Basis-/Digital und Zahlungspaket.
Kontoeröffnung für Minderjährige
Voraussetzung bei Minderjährigen ist natürlich, dass die Erziehungsberechtigten das Kontoeröffnungsformular und die Zustimmungserklärung zur Kontoeröffnung unterschreiben. Mit dem 18. Geburtsjahr und der Volljährigkeit ist dies nicht mehr erforderlich.
Die Kontoführung ist grundsätzlich auch im Internet möglich. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter nötig.
Wichtig! Das VR-JungesKonto wird bei Minderjährigen und Schülern ausschließlich auf Guthabenbasis geführt: Überziehungen sind bei unserem Schülerkonto selbstverständlich nicht möglich.
Häufige Fragen zum Girokonto für junge Kunden
Die Eltern bestimmen bis zur Volljährigkeit des Kindes das Limit, über das das Kind aus dem Guthaben auf dem Konto verfügen kann. Eine Kontoüberziehung, bei der das Konto ins Minus rutscht, kann erst bei Volljährigen eingeräumt werden.
Die Eltern entscheiden, wann das Konto mit den Funktionen eines Girokontos ausgestattet wird. Ab diesem Zeitpunkt kann der Jugendliche auch eine Überweisung durchführen.
Auf Wunsch erhalten die Eltern einen zusätzlichen Kontoauszug.
Zur Eröffnung Ihres Kontos benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und außerdem Ihre Steuer-Identifikationsnummer.