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Feste Zinsen. Klare Perspektive.

 Nachrangige Einlage

Sie möchten Ihr Geld langfristig ohne Kursrisiko anlegen? Mit der Nachrangige Einlage Ihrer Bremische Volksbank Weser-Wümme eG sichern Sie sich einen festen Zins zu fester Laufzeit, welche zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt. 

  • Laufzeiten von 5 Jahren, 7 Jahren und 10 Jahren
  • Bis zu 3,75 % p.a. Festzins sichern
  • Mit Nachrangvereinbarung

Individuell

Sie wählen Anlagebetrag und Laufzeit.

Attraktive Zinsen

Sie erhalten feste Zinsen mit Nachrangvereinbarung.

Planbar

Unabhängig von Kursrisiken können Sie von Beginn an planen, wie lange Ihr Geld gebunden ist und wie hoch die Zinsen sind.

Produktdetails

Die Nachrangige Einlage bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Geld zu einem festen Zinssatz anzulegen und dabei von attraktiven Konditionen zu profitieren. Am Ende der Laufzeit steht Ihnen Ihr Anlagebetrag ohne Kündigungsfrist zur Verfügung. Die Nachrangige Einlage richtet sich an Anleger, die Wert auf eine festverzinsliche Geldanlage legen und bereit sind, für eine attraktivere Verzinsung das Nachrangrisiko der Einlage zu akzeptieren.

Konditionen:

  • Laufzeiten: 5 Jahre, 7 Jahre oder 10 Jahre
  • Mindestanlagebetrag: 25.000,00€
  • Verfügbarkeit: zum Ende der Laufzeit ohne Kündigung möglich
Infografik Sparbrief: garantierte Zinsen, kein Kursrisiko, Laufzeit mit festem Enddatum, keine Kündigung notwendig
Stand: 21.04.2026
LaufzeitZinssatz pro Jahr
5 Jahre
3,25 % p.a.
7 Jahre
3,50 % p.a.
10 Jahre
3,75 % p.a.

Risiken

Bonitäts- und Nachrangrisiko:
Die Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind von der Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig. Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.

Institutsschutz/Einlagensicherung:
Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR-SE) angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dadurch sind auch nachrangige Einlagen mittelbar geschützt. Ein Anspruch auf Institutsschutz besteht nicht. Im Falle einer Insolvenz hingegen unterliegen mit einer Nachrangabrede versehene Einlagen weder der durch die BVR-ISG gewährleisteten gesetzlichen Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der BVR-SE. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nicht.

Kursrisiko/Zinsänderungsrisiko:
Die nachrangige Einlage weist kein Kursrisiko auf. Der Zinssatz ist fest vereinbart. Dies gilt sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Marktzinsen.

Fremdwährungsrisiko:
Die nachrangige Einlage weist kein Fremdwährungsrisiko auf, da die Anlage auf Euro lautet.

FAQ zum Nachrangige Einlage

Was ist eine nachrangige Einlage & welche Risiken sind damit verbunden?

Mit der nachrangigen Einlage legen Sie Ihr Geld sicher und zu einem festen Zinssatz an – ganz ohne Kursrisiko. Ihr Anlagebetrag wird am Ende der Laufzeit automatisch und ohne Kündigung ausgezahlt. Während der gesamten Laufzeit profitieren Sie von einer garantierten Verzinsung, die jeweils zum Jahresende nachträglich gutgeschrieben wird. So entwickelt sich Ihr Kapital Jahr für Jahr positiv, unabhängig von Schwankungen an den Geld- und Kapitalmärkten.

Bitte beachten Sie: Im Fall einer Liquidation oder Insolvenz der Bremische Volksbank Weser-Wümme eG erfolgt die Rückzahlung Ihrer Einlage erst, nachdem alle vorrangigen Gläubiger bedient wurden. Dieses sogenannte Nachrangrisiko ist Teil der attraktiven Verzinsung der Nachrangige Einlage.

Was ist, wenn ich vorzeitig an das Geld möchte?

Eine Auszahlung Ihres Anlagebetrags – ganz oder teilweise – ist während der Laufzeit ausgeschlossen.

Ist das Kontingent der Nachrangige Einlage begrenzt?

Das Kontingent für die Nachrangige Einlage ist auf 10 Millionen Euro begrenzt. Wer sich zuerst entscheidet, hat größere Chancen, den gewünschten Anlagebetrag zu erhalten.  

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

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