Das ändert sich im August 2026:
Neuer Monat - neue Gesetze, Preise und vieles mehr...
Wir informieren Sie an dieser Stelle kurz und knapp über monatliche Veränderungen.
Wir informieren Sie an dieser Stelle kurz und knapp über monatliche Veränderungen.
Ab dem 2. August 2026 gelten weitere Regelungen der EU-KI-Verordnung. Künftig müssen KI-generierte Inhalte wie Bilder, Videos oder Audioaufnahmen deutlich als solche gekennzeichnet werden. Auch wenn Menschen direkt mit einem KI-System, beispielsweise einem Chatbot, interagieren, müssen sie darüber informiert werden. Ausnahmen gelten unter anderem für künstlerische, kreative oder satirische Inhalte, sofern die Kennzeichnung die Darstellung nicht beeinträchtigt.
Ab dem 31. Juli 2026 gilt das neue recht auf Reparatur. Unternehmen, die Elektrogeräte wie Smartphones, Tablets, Waschmaschinen oder E-Bikes herstellen, müssen Reparaturen während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis ermöglichen. Außerdem müssen viele Geräte künftig reparaturfreundlicher konstruiert sein, beispielsweise mit austauschbaren Akkus. Entscheiden sich Verbraucherinnen und Verbraucher im Gewährleistungsfall für eine Reparatur statt für ein Ersatzgerät, verlängert sich die Gewährleistungsfrist von zwei auf drei Jahre.
Ab dem 1. August 2026 haben Erstklässlerinnen und Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Ziel ist es, Familien beim Übergang von der Kita in die Schule besser zu unterstützen. Der Anspruch gilt zunächst für die erste Klasse und wird bis zum Schuljahr 2029/2030 schrittweise auf alle Kinder der ersten bis vierten Klasse ausgeweitet. Die Inanspruchnahme ist freiwillig.
Ab dem 12. August 2026 gelten neue EU-Vorgaben für Verpackungsmaterialien. Materialien mit Lebensmittelkontakt dürfen bestimmte gesundheitsschädliche PFAS-Chemikalien künftig nur noch bis festgelegten Grenzwerten enthalten. Außerdem soll das Verpackungsaufkommen in der EU schrittweise reduziert werden. Ziel ist es, Verpackungsabfälle bis 2040 deutlich zu verringern und den Einsatz von Mehrweglösungen weiter auszubauen.
Ab August 2026 gelten für BahnBonus-Prämientickets neue Regeln. Statt eines festen Punktepreises richtet sich die benötigte Anzahl an Bonuspunkten künftig nach Auslastung und Buchungszeitpunkt. Tickets in der 2. Klasse gibt es ab 750 statt bisher 1.000 Punkten, in der 1. Klasse ab 1.250 statt 1.500 Punkten. Je nach Nachfrage können jedoch bis zu 2.000 bzw. 2.500 Punkte erforderlich sein. Auch die Punktepreise für Flextickets steigen.
Vom 3. bis 9. August 2026 findet die zweite bundesweite Speedweek des Jahres statt. In diesem Zeitraum kontrolliert die Polizei verstärkt die Einhaltung der Tempolimits. Anders als im Frühjahr gibt es keinen zentralen Kontrolltag - Geschwindigkeitsmessungen sind während der gesamten Woche möglich. Ziel der Aktion ist es, die Verkehrssicherheit insbesondere während der Sommerferien zu erhöhen. Wer zu schnell fährt, muss mit den regulären Bußgeldern, Punkten oder einem Fahrverbot rechnen.