Die Unterstützung der heimischen Vereine, sozialen Institutionen, lokalen Bildungsträger und gemeinnützigen Einrichtungen aller Art in unserem Geschäftsgebiet gehört zu unserem Selbstverständnis.
Voraussetzung für eine Förderung sind folgende Kriterien:
- Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51-54 Abgabeordnung (AO)
- Sitz oder Betätigung im Geschäftsgebiet der Bremische Volksbank Weser-Wümme eG
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Spendenanträge berücksichtigen können, die vom Vorstand, der Geschäftsführung oder Personen in vergleichbarer leitender Funktion der antragstellenden Institution gestellt werden.
Gerne prüfen wir auch Ihren Spendenantrag.