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Frau hält sich Orangen vor die Augen

Das ändert sich im Oktober 2025:

Neuer Monat - neue Gesetze, Preise und vieles mehr...

Wir informieren Sie an dieser Stelle kurz und knapp über monatliche Veränderungen. 

Kurz und knapp

Was ändert sich im Oktober?
 
  • Echtzeitüberweisungen werden Standard
  • Mehr Sicherheit bei Überweisungen
  • Support-Ende für Windows 10
  • Heckenschnitt wieder erlaubt
  • Zeitumstellung: Winterzeit beginnt
  • Elektronische Patientenakte wird Pflicht
Mann sitzt auf einer Leiter und schaut in die Ferne

Änderungen im Detail

Echtzeitüberweisungen werden Standard
  • Ab dem 9. Oktober 2025 können alle Bankkund*innen im Euro-Raum Geld innerhalb von Sekunden überweisen - ohne zusätzliche Kosten. Grundlage ist eine EU-Verordnung, die Echtzeitüberweisungen verpflichtend macht.

Mehr Sicherheit bei Überweisungen
  • Ab dem 9. Oktober 2025 müssen alle Banken und Sparkassen in der EU Echtzeitüberweisungen rund um die Uhr ohne Zusatzkosten anbieten - das Geld ist in unter zehn Sekunden beim/bei der Empfänger/in. Gleichzeitig prüfen die Banken automatisch, ob Name und IBAN zusammenpassen:

    • Grün = korrekt
    • Gelb = kleine Abweichungen (Empfängerdaten korrigieren)
    • Rot = keine Übereinstimmung (dann nicht überweisen)
Support-Ende für Windows 10
  • Am 14. Oktober 2025 endet der kostenlose Support für Windows 10. Ab diesem Zeitpunkt gibt es keine Sicherheitsupdates mehr, was das Risiko für Hackerangriffe erhöht. Nutzer*innen sollten daher rechtzeitig auf ein Alternativsystem wie Windows 11 umsteigen.

Heckenschnitt wieder erlaubt
  • Ab dem 1. Oktober endet die gesetzliche Schutzfrist für brütende Vögel. Ab dann dürfen Hecken, Sträucher und Bäume wieder stärker zurückgeschnitten werden - trotzdem sollten Hbby-Gärtner*innen auf mögliche späte Bruten Rücksicht nehmen.

Zeitumstellung: Winterzeit beginnt
  • In der Nacht vom 25. auf den 26. Oktober werden die Uhren von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. Damit beginnt die Winterzeit, die bis zum 29. März 2026 gilt.

Elektronische Patientenakte wird Pflicht
  • Ab dem 1. Oktober 2025 müssen Ärztinnen und Ärzte Befunde und Diagnosen verpflichtend in die elektronische Patientenakte (ePA) eintragen. Das soll den Datenaustuasch zwischen Praxen, Kliniken und Apotheken erleichtern. Patient*innen benötigen zur Nutzung die jeweilige App ihrer Krankenkasse.