Ab dem 1. Dezember 2025 wird der Zuschlag für rund drei Millionen Erwerbsminderungsrentner*innen - vor allem mit Rentenbeginn 2001-2018 - automatisch neu berechnet, auf der Basis der Entgeltpunkte zum 30. November 2025 in die Rente integriert, ggf. mit kleinen Nachzahlungen, und als Einkommen auf Bürgergeld, Grundsicherung sowie Hinterbliebenenrenten angerechnet. Gleichzeitig endet die Barzahlung von Renten bei der Post; Betroffene brauchen für eine unterbrechungsfreie Auszahlung ein Giro- oder Basiskonto.