Ab dem 1. August 2025 sinken die Einspeisevergütungen für neue Photovoltaikanlagen um rund 1%. Die neuen Sätze gelten bis zum 31. Januar 2026 und richten sich nach Anlagengröße und Einspeiseart: Für Anlagen bis 10 kWp erhalten Betreiber*innen 7,87 Ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,47 Ct/kWh bei Volleinspeisung. Für Anlagen zwischen 10 und 40 kWp gelten 6,81 Ct/kWh (Teileinspeisung) und 10,45 Ct/kWh (Volleinspeisung). Bei Anlagen zwischen 40 und 100 kWp sind es 6,56 Ct/kWh bzw. ebenfalls 10,45 Ct/kWh. Die Degression ist gesetzlich im EEG verankert und soll die Solarförderung an den Marktausbau anpassen.